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Ratgeber

Die amtsärztliche Überprüfung für HP Psychotherapie: Ablauf, Inhalte, Termine

Wer als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten möchte, muss die amtsärztliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) bestehen. Hier erfahren Sie, wie der schriftliche und der mündliche Teil ablaufen, wann geprüft wird, welche Gebühren anfallen — und wie eine sinnvolle Vorbereitung aussieht.

Der schriftliche Teil: 28 Multiple-Choice-Fragen

Die Überprüfung beginnt mit dem schriftlichen Teil. Die Eckdaten sind bundesweit einheitlich:

  • 28 Multiple-Choice-Fragen zu psychiatrischem Grundwissen, Recht und Praxisfragen
  • Bestehensgrenze: mindestens 75 Prozent — das heißt, 21 der 28 Fragen müssen richtig beantwortet sein
  • Bearbeitungszeit: etwa 55 bis 60 Minuten

Die Fragen prüfen kein Detailwissen für Spezialisten, sondern sicheres Grundlagenwissen: Erkennen von Störungsbildern, Einschätzen von Gefährdungssituationen, rechtliche Grenzen der eigenen Tätigkeit. Wer den schriftlichen Teil besteht, wird zum mündlichen Teil eingeladen.

Lernen mit Büchern und Notizen

Der mündliche Teil: das Fachgespräch

Der mündliche Teil ist ein Fachgespräch von 30 bis 60 Minuten beim Gesundheitsamt. Im Mittelpunkt stehen häufig Fallvignetten: Ihnen wird eine kurze Fallschilderung vorgelegt — etwa eine Klientin mit bestimmten Symptomen — und Sie zeigen, wie Sie vorgehen würden.

Geprüft wird dabei vor allem:

  • Erkennen und Einordnen psychischer Störungsbilder
  • Einschätzen von Gefährdungssituationen, insbesondere Suizidalität
  • Wissen um die eigenen rechtlichen Grenzen: Wann muss ärztliche Hilfe eingebunden werden?
  • Ein realistisches, verantwortungsvolles Behandlungs- und Überweisungskonzept

Das Gespräch ist keine akademische Fachsimpelei — es geht darum, ob Sie in der Praxis sicher und verantwortungsvoll entscheiden. Genau das lässt sich trainieren.

Termine, Anmeldung und Gebühren

Die schriftliche Überprüfung findet bundeseinheitlich zweimal im Jahr statt:

  • am dritten Mittwoch im März
  • am zweiten Mittwoch im Oktober

Die mündlichen Fachgespräche folgen in den Wochen danach — die genaue Terminvergabe übernimmt das jeweilige Gesundheitsamt.

Anmeldung: Der Antrag wird beim zuständigen Gesundheitsamt gestellt, in der Regel am Wohnort. Anmeldefristen, geforderte Unterlagen und Abläufe unterscheiden sich je nach Amt — planen Sie die Anmeldung deshalb frühzeitig, oft mehrere Monate vor dem Termin.

Gebühren: Für die Überprüfung und die Erlaubniserteilung fallen Amtsgebühren von etwa 300 bis 600 Euro an — die Höhe legt jedes Gesundheitsamt selbst fest. Diese Gebühren kommen zu den Kosten jeder Ausbildung hinzu, bei jedem Anbieter.

Themenfelder und sinnvolle Vorbereitung

Die Überprüfung deckt einen klar umrissenen Themenkanon ab. Dazu gehören insbesondere:

  • Psychopathologie und psychiatrische Befunderhebung
  • die Störungsbilder der ICD-Klassifikation — von affektiven Störungen über Angst- und Zwangsstörungen, Trauma-Folgestörungen, Psychosen und Suchterkrankungen bis zu Persönlichkeits-, Ess- und Schlafstörungen
  • Suizidalität, Notfälle und Krisenintervention
  • Grundwissen zu Psychopharmaka
  • Gesetzeskunde: Heilpraktikergesetz, Psychotherapeutengesetz, Unterbringungs- und Betreuungsrecht, Schweigepflicht
  • Abgrenzung körperlicher und psychischer Ursachen

Wie bereitet man sich sinnvoll vor? Die verlässlichste Orientierung geben die Original-Prüfungsfragen der vergangenen Jahre: An ihnen lässt sich ablesen, was tatsächlich gefragt wird — und auf welchem Niveau. Unsere Ausbildung ist nach diesem Prinzip aufgebaut: Die Prüfungsrückwärts-Methode wertet 30 Jahre Originalprüfungen aus und leitet daraus ab, welcher Stoff mit welcher Tiefe gelernt werden muss. Ergänzt um regelmäßige Simulationen des mündlichen Fachgesprächs entsteht so eine Vorbereitung, die sich am tatsächlichen Prüfungsgeschehen orientiert statt am dicksten Lehrbuch.

Ihre Ausbildung

Gut vorbereitet in die Überprüfung

Unsere HP-Psych-Komplettausbildung bereitet Sie in 9 Monaten berufsbegleitend auf die amtsärztliche Überprüfung nach HeilprG vor — aufgebaut nach der Prüfungsrückwärts-Methode aus 30 Jahren Originalprüfungen. Nächster Start: 1. September 2026, rechtzeitig zum Prüfungstermin im Oktober 2027 oder früher im März.