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Ratgeber · Praxis

Wer zahlt die Behandlung? Abrechnung ehrlich erklärt

Kaum ein Thema wird in der Branche so vernebelt wie dieses. Deshalb hier die klare Antwort vorweg: Der Markt des Heilpraktikers für Psychotherapie ist ein Selbstzahlermarkt. Was gesetzliche Kassen, Privatversicherungen, Beihilfe und Zusatztarife wirklich übernehmen — Stand Juli 2026.

Die vier Kostenträger

Was wer übernimmt — und was nicht

Naturheilkunde (großer HP)KostenträgerPsychotherapie (HP-Psych)
Grundsätzlich nein. Einzelne Kassen bezuschussen freiwillig Osteopathie, Homöopathie oder Akupunktur (typisch 70–350 €/Jahr) — dieser Kanal schrumpft laut aktuellen Gesetzesplänen weiter.
Gesetzliche Kasse
Nein. Das Bundessozialgericht hat 2016 geklärt: Psychotherapie zulasten der GKV setzt eine Approbation voraus. Stellen Sie Klienten nie eine Kassen-Erstattung in Aussicht.
Meist ja — tarifabhängig, üblich 75–100 % bis zu Jahreshöchstgrenzen, erstattet in der Regel nur bis zu den GebüH-Sätzen.
Private Krankenversicherung
Nur wenn der Tarif Psychotherapie durch Heilpraktiker ausdrücklich einschließt — manche Versicherer schließen genau das aus. Klienten sollten vorab ihre Bedingungen prüfen.
Ja, aber gedeckelt auf niedrige Höchstbeträge; einzelne Länder (z. B. Hamburg, Bremen, Saarland) haben HP-Leistungen ganz gestrichen.
Beihilfe (Beamte)
Ausdrücklich nein — das Bundesverwaltungsamt schließt Heilpraktiker für Psychotherapie von der beihilfefähigen Psychotherapie aus. Beamte sind bei Ihnen Selbstzahler.
Wachsender Markt: Tarife erstatten anteilig nach GebüH, mit Jahresbudgets (häufig 500–2.000 €) und Wartezeiten.
Zusatzversicherung
Achtung: Viele Zusatztarife klammern Psychotherapie durch Heilpraktiker aus. Nur einzelne Tarife leisten hier — Klienten müssen gezielt auf diesen Punkt achten.
Abrechnung und Kostenträger

Das GebüH: Ihre Rechnungssprache

Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) — für Psychotherapie sind das die Ziffern 19.x. Wichtig zu wissen: Das GebüH ist keine staatliche Gebührenordnung, sondern ein Verbandsverzeichnis von 1985. Es ist rechtlich nicht verbindlich, aber der faktische Standard, weil Versicherer und Beihilfe sich daran orientieren. Die Sätze sind entsprechend veraltet — für eine Therapiesitzung sieht das GebüH maximal 46 € vor, marktüblich sind heute je nach Region und Erfahrung deutlich höhere Honorare.

Daraus folgt die wichtigste Praxisregel: Schließen Sie vor Behandlungsbeginn immer eine schriftliche Honorarvereinbarung. Ohne sie gilt im Streitfall die „übliche Vergütung“ — und Gerichte legen dann meist die alten GebüH-Sätze zugrunde. Die Rechnung braucht außerdem vollständige Angaben (Behandler, Patient, Datum, Diagnose, GebüH-Ziffern mit Einzelbeträgen), damit Klienten überhaupt bei Versicherungen einreichen können. Und: Saubere Abrechnung ist auch erlaubnisrechtlich ernst — Abrechnungsverstöße gehören heute zu den häufigsten Gründen für den Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis.

Gut zu wissen

Selbstzahlermarkt ist kein Nachteil — wenn man ihn versteht

Viele Klienten kommen gerade deshalb zum HP-Psych, weil sie schnell einen Termin wollen, ein bestimmtes Verfahren suchen oder bewusst ohne Kassenweg arbeiten möchten. In unserer Ausbildung gehört die saubere Abrechnung zum Modul Recht — inklusive Honorarvereinbarung und Rechnungsstellung.